ELTERNWAHLRECHT
Kampagne für ein politisches Elternwahlrecht
Kinder kosten viel Geld, sind für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung, und haben dennoch keine Stimme beim Wählen. Wegen der Alterung der Gesellschaft haben Rentner und Pensionäre einen immer höheren Anteil an Wahlstimmen gemessen an der Gesamtwählerschaft.
Der Altersdurchschnitt im Jahre 2010 lag bei 46,7 Jahre. Das bedeutet: 50% der Bevölkerung ist älter als 46,7 Jahre und 50% ist jünger als 46,7. Aber wählen dürfen alle über 46,7 Jahre, aber nur jene über 18 Jahre von der jüngeren Gruppe. Das gegenwärtige Stimmenverhältnis ist daher etwa 1/3 zu 2/3 zugunsten der Älteren

Ausgangslage
Betroffen vom politischen Handeln sind aber häufig die zukünftigen Generationen, d.h. die Jüngeren und vor allem unsere Kinder. Die Kinder werden gegenwärtig im Wahlrecht nicht berücksichtigt, nur weil sie minderjährig sind. Die Eltern haben derzeit nur eine (höchstpersönliche) Stimme für sich selbst, aber nicht für Ihre Kinder. Ist dies wirklich gerecht und demokratisch?
- Das Problem lässt sich in ethisch vertretbarer Weise nicht dadurch lösen, dass man Älteren ihr Wahlrecht nimmt.
- Die Absenkung des Wahlalters etwa auf 16 Jahre löst das Problem nicht wirklich, da letztlich die Mehrheit der Menschen unter 16 Jahren stimmenlos bleibt. Eine weitere Absenkung lässt sich aber wegen mangelnder politischer Reife von Menschen unter 16 Jahren kaum vertreten.
- Daher bietet sich ein höchstpersönliches Elternwahlrecht zugunsten noch nicht wahlberechtigter Menschen unter 18 Jahren an.
- Jüngeren wird dadurch ein größeres politisches Gewicht verschafft. Die Politik nimmt mehr Rücksicht auf Eltern und Kinder – so die These.
Verfassungsrechtliche Bedenken des Elternwahlrechts: a) Verletzung des Grundsatzes "eine Person – eine Stimme" und b) die Wahlstimme müsse höchstpersönlich abgegeben werden, sind formal richtig, inhaltlich aber falsch. Kinder sind Personen wie Erwachsene, und häufig Betroffene politischen Handelns, ohne ein politisches Teilhaberecht zu haben; das gesetzliche Vertretungsrecht liegt naturgemäß bei den Eltern, wie etwa im Rahmen des Familienrechts, vor allem Sorgerechts.
Vertretungsrecht
Kinder sind Personen wie Erwachsene, und häufig Betroffene politischen Handelns, ohne ein politisches Teilhaberecht zu haben; das gesetzliche Vertretungsrecht liegt naturgemäß bei den Eltern, wie etwa im Rahmen des Familienrechts, vor allem Sorgerechts.

Elternwahlrecht: Vertretungsrecht der Eltern bei Wahlen
Elternwahlrecht: Warum nicht auch ein Vertretungsrecht der Eltern bei Wahlen?
Die Erweiterung des Vertretungsrecht um ein politisches Stimmrecht ist zusätzliche Ausprägung des elterlichen Sorgerechts. Eltern sollen für ihre Kinder langfristig sorgen! Dazu gehört auch, ihnen eine Stimme zu verleihen! Kinder bis 18 Jahre werden im heutigen Wahlrecht übergangen, dies ist in einer demokratischen, hoffentlich kinderfreundlichen Gesellschaft nicht mehr hinnehmbar. Lebensalter darf kein Ausschlusskriterium für politische Teilhabe sein, weder für alte noch junge Menschen.
- Das Elternwahlrecht würde dem Bevölkerungsrückgang entgegenwirken.
- Parteien müssen politische Stimmen für sich gewinnen, um ins Parlament zu gelangen, mit dem Ziel zu regieren.. Also berücksichtigen sie besonders stark die Interessen jener Bevölkerungsschichten, auf die angewiesen sind.
- Verfahrensprobleme (Z.B. Eltern müssten sich auf eine Stimme einigen; Waisenvertretung etc.) sind nur vorgeschoben. Hier finden sich praktische Lösungen.

Was ist die Lösung?
„Wer sich nun fragt, warum unser Steuerrecht, warum unser Rentensystem, warum die rechtlichen Regelungen unserer Arbeitswelt es so wenig attraktiv machen, Kinder zu haben, der wird folgende plausible Antwort finden: weil es für Parteien keinen Mehrwert bringt, die Geburt und Erziehung von Kindern zu honorieren!
Dieses Kalkül änderte sich aber grundlegend, wenn die Stimmen der nicht wahlberechtigten Kinder auf den politischen Markt kämen. Dann wäre es nämlich hochattraktiv für alle Parteien, möglichst viele Stimmen derer zu gewinnen, die Kinder haben.. Rasch entstünde Parteienwettbewerb um solche Politik, die auf spürbare Verbesserungen der Arbeits-, Steuer- und Rentenverhältnisse derer ausgeht, die Kinder in die Welt setzen und erziehen. Und es käme zum unausweichlichen Druck darauf, solche Politik auch wirkungsvoll umzusetzen. Unter so veränderten Umständen werden gewiss binnen weniger Jahre die Geburtenanzahlen wieder so ansteigen, dass nicht nur die natürliche Reproduktion unserer Gesellschaft aufs neue gesichert ist, sondern sich auch jenes Demokratieproblem abgewendet findet, in das unsere überalternde Gesellschaft schlittert. Und es wäre eine Problemlösung ganz gemäß dem Prinzip der Demokratie.“
- Festlegen der Kriterien eines solchen politischen Elternwahlrechts Regel: Jedes sorgeberechtigte Elternteil hat jeweils eine halbe Stimme.
- Bei Alleinsorgeberechtigten: eine Vollstimme.
- Bei Waisen mit gewillkürten (testamentarisch bestimmten Vormund): eine Vollstimme.
- Bei Waisen mit gesetzlichem Vormund (nicht testamentarisch bestimmten Vormund): keine Stimme.
Verfahren: die für das Kind stimmberechtigte Person erhält einen Wahlstimmzettel für das Kind.